Gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden die Architektenleistungen für ein Gebäude in 9 Leistungsphasen unterteilt.
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Objektbetreuung und Dokumentation
Die Grundleistungen nach HOAI der einzelnen Leistungsphasen können zusätzlich durch evtl. notwendige oder erwünschte Besondere Leistungen nach HOAI ergänzt werden, z.B. eine Bauvoranfrage, Bestandspläne erstellen, etc. (Grundleistungen und Besondere Leistungen werden in der HOAI definiert).
Kein Bauherr ist wie der andere, und so soll jeder Bauherr von uns eine "maßgeschneiderte" Leistung bekommen, die auf seinen Bedarf abgestimmt ist.